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   BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03   

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BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03 (https://dejure.org/2004,21033)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2004 - 20 F 14.03 (https://dejure.org/2004,21033)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 20 F 14.03 (https://dejure.org/2004,21033)
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  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03
    Der Antrag, in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - festzustellen, dass die Verweigerung der Vorlage des Berichts "Orbit" vom 2. Juni 1998 und der Prüfberichte der Prüfgruppe OA 5/PG ZvPF durch das Bundesministerium des Innern rechtswidrig ist, wird abgelehnt.

    Die Entscheidung des Senats vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - steht einem rechtskräftigen Zwischenurteil gleich, so dass eine erneute Entscheidung über die Berechtigung der Antragsgegnerin zur Verweigerung der Aktenvorlage nicht mehr ergehen darf (Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 B 75.67 - BVerwGE 29, 72 ; vgl. auch BVerfGE 101, 106 ).

    Eine Änderung des Senatsbeschlusses vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - kommt aber auch nicht auf der Grundlage dieser Rechtsprechung in Betracht.

  • BGH, 12.11.1958 - V ZR 124/57

    Abänderungsklage (§ 323 ZPO)

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03
    Zwar enthält die Vorschrift des § 323 ZPO nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (BGH, Urteil vom 12. November 1958 - V ZR 124/57 - BGHZ 28, 330 ) einen allgemeinen Rechtsgedanken und kann daher entsprechend angewendet werden, wenn eine nicht mehr abänderbare Entscheidung einschließlich eines Feststellungsurteils, dessen auf einer Prognose beruhende (RG, Urteil vom 12. Februar 1936 - I 95/35 - RGZ 150, 247 ), in einem anderen Verfahren ergangene Feststellung wegen einer wesentlichen Änderung der für sie maßgebend gewesenen Verhältnisse abgeändert werden soll.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
    Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03
    Die Entscheidung des Senats vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - steht einem rechtskräftigen Zwischenurteil gleich, so dass eine erneute Entscheidung über die Berechtigung der Antragsgegnerin zur Verweigerung der Aktenvorlage nicht mehr ergehen darf (Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 B 75.67 - BVerwGE 29, 72 ; vgl. auch BVerfGE 101, 106 ).
  • RG, 12.02.1936 - I 95/35

    1. Darf das Feststellungsinteresse verneint werden, weil es wegen ungeklärter

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03
    Zwar enthält die Vorschrift des § 323 ZPO nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (BGH, Urteil vom 12. November 1958 - V ZR 124/57 - BGHZ 28, 330 ) einen allgemeinen Rechtsgedanken und kann daher entsprechend angewendet werden, wenn eine nicht mehr abänderbare Entscheidung einschließlich eines Feststellungsurteils, dessen auf einer Prognose beruhende (RG, Urteil vom 12. Februar 1936 - I 95/35 - RGZ 150, 247 ), in einem anderen Verfahren ergangene Feststellung wegen einer wesentlichen Änderung der für sie maßgebend gewesenen Verhältnisse abgeändert werden soll.
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03
    Die Entscheidung des Senats vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - steht einem rechtskräftigen Zwischenurteil gleich, so dass eine erneute Entscheidung über die Berechtigung der Antragsgegnerin zur Verweigerung der Aktenvorlage nicht mehr ergehen darf (Beschluss vom 26. Januar 1968 - BVerwG 7 B 75.67 - BVerwGE 29, 72 ; vgl. auch BVerfGE 101, 106 ).
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